Bleaching

Bedingung für jede Bleichbehandlung sind gepflegte Zähne.

Eine jede Bleichbehandlung beginnt in der zahnärztlichen Praxis mit dem Abdruck eines oder beider Kiefer. Im Labor wird auf dem nach dem Abdruck gefertigten Gipsmodell eine durchsichtige Plastikschiene gefertigt, die im Mund das Bleichgel auf den Zähnen hält. In der Praxis werden alle Zähne, die gebleicht werden sollen, als erstes mittels Air-Flow© von allen Belägen befreit und anschließend mit Paste poliert.
Danach wird das direkt an die Zähne anschließende Zahnfleisch mit einem undurchlässigen Kunststoffverband abgedeckt. Für eine Stunde werden die Zähne mit einem 35%igen Carbamidperoxid-Gel gebleicht. Einzelne Zähnen können direkt anschließend nochmals nachgebleicht werden, wenn noch ein zu großer Farbunterschied zum Nachbarzahn besteht. Die weitere Behandlung erfolgt mit einem Bleichgel geringerer Konzentration durch den Patienten selbst zuhause.

Wurzelgefüllte Zähne werden schwarz und sehen hässlich aus! Kein Problem, der Zahn wird von innen aufgehellt. Durchaus mehrmals wird eine Carbamid-Paste in den Zahn eingelegt. Wichtig ist dabei immer, dass bereits der provisorische Verschluß mittels Adhäsivtechnik gelegt wird, da sonst durch die eindringenden Bakterien direkt wieder eine Verfärbung eintritt. Selbstverständlich erfolgt anschließend der Verschluß des Zahnes mit einer Dentin-Adhäsiv-Füllung und für einen Fremden ist diese Kosmetik nicht mehr sichtbar.

Nach erfolgreichem Zahnbleichen ist die Teilnahme an der Individuellen Prophylaxe zwar kein Muss, wird aber empfohlen, denn nur saubere Zähne behalten lange ihre Farbe.

WICHTIG:
Das Bleichen der Zähne mit hochkonzentriertem Peroxid kann nicht nur eine Zeit lang zu extrem Temperatur empfindlichen Zähnen führen, dauerhafte Schäden des Zahnnervs werden berichtet. Bei Wurzel gefüllten Zähnen wird über Schädigungen des umgebenden Zahnhalteapparates berichtet. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass gebleichte Zähne die hellere Farbe bis zu drei Jahre behalten.
Das Bleichen der Zähne ist eine rein kosmetische Behandlung und wird von keiner Krankenkasse oder Versicherung bezahlt. Entsprechend dem Umsatzsteuergesetz können 19% Umsatzsteuer anfallen.
 
Andere Möglichkeiten: Veneers und Kunststoff-Veneers